Mietverhältnisse und amtl. verordneter Formularzwang

Zur rechtsgültigen Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Vermieterschaft ist ein amtliches Formular zu verwenden. Diese gesetzliche Bestimmung ist vielfach unter dem Begriff Formularpflicht bekannt. Zahlreiche Kantone und auch grössere Gemeinden stellen dieses Formular online zum Download zur Verfügung. Nicht so der Kanton Aargau, welcher diese Bereitstellung des Formulars an an privates Unternehmen delegiert hat. Mit unnötig hohen Hürden, wie wir meinen. Objekt/Details ansehen »